Spotlight Folge 1: Immobilienkaufvertrag

Haftet der Verkäufer trotz Haftungsausschluss?
Ja!
Beispielsfall: Eine Immobilie wird verkauft. In der Bezugsurkunde ist die Mieterliste samt Miethöhen beigefügt. Die gesetzlichen Mangelrechte sind weitreichend beschränkt. Die Miete ist in der Mieterliste versehentlich zu hoch angegeben. Können Ansprüche des Käufers bestehen?
Ja, in solchen Fällen kann eine „Beschaffenheitsvereinbarung“ vorliegen. Die Beschaffenheitsvereinbarung geht der #Haftungsbeschränkung vor. Selbst wenn ausdrücklich geregelt wird, dass „keine Beschaffenheitsvereinbarungen getroffen sind“, kann eine Auslegung des Vertrags zu einer Haftung des Verkäufers führen. Anzeichen dafür, dass der Mietertrag dennoch eine Beschaffenheit darstellt, können z.B. vereinbarte Einbehalte für Miete und Mietsicherheiten sein.